Unsere Gewässerordnung
für Vereinsmitglieder
Senioren und Jugendliche mit Fischereischein sind berechtigt, am Stausee „Heilbachsee“ in Gunderath den Fischfang mit zwei Angelruten mit je einem Einfachhaken auszuüben. Grundsätzlich ist das Angeln vom Anangeln bis Ende Januar des darauffolgenden Jahres erlaubt.
Das Angeln mit Kunstköder mit Einfachhaken ist vom An- bis Abangeln erlaubt. Nach dem Abangeln bis Ende Januar des darauffolgenden Jahres darf auch mit Drilling geangelt werden.
Jugendliche vom 7. bis zum 16. Lebensjahr ohne Fischereischein dürfen nach dem Landesfischereigesetz nur angeln, wenn sie in Begleitung einer Person mit gültigem Fischereischein sind und einen Jugendfischereischein besitzen. Dieser Jugendfischereischein ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung erhältlich. Jugendliche unter 10 Jahre dürfen die geangelten Fische nicht betäuben, töten oder abködern! Dies muss von dem begleitendenden „Senior“ vorgenommen werden! Jugendliche ohne Fischereischein dürfen den Fischfang jedoch nur mit einer Angelrute ausüben.
Allgemein:
Vor dem Angeln ist eine gültige Angelkarte in den dafür vorgesehenen Briefkasten an der Hütte am See einzuwerfen. Die Angelkarten gelten für eine Angelsaison (Anangeln bis Ende Januar des darauffolgenden Jahres). Sie sind auf andere Personen und in eine neue Saison nicht übertragbar.
Fangbegrenzungen pro Angelkarte:
Von den Fischarten Rotauge, Rotfeder, Barsch und Brachsen dürfen pro Tag nicht mehr als insgesamt 15 Stück dieser Fischarten gefangen werden! Von allen anderen Fischarten (Forellen, Karpfen, Aal, Schleie, etc.) dürfen pro Tag nicht mehr als insgesamt 3 Stück dieser Fischarten gefangen werden!
Nach Erreichen einer der maximal zulässigen Fangmengen muss das Angeln sofort eingestellt werden oder vor dem Weiterangeln muss eine weitere Angelkarte in den Briefkasten eingeworfen werden. Maximal dürfen 2 Angelkarten pro Tag verwendet werden. Falls das Vereinsmitglied keine gültigen Angelkarten mehr besitzt, muss vor dem Angeln ein Erlaubnisschein an den bekannten Ausgabestellen gelöst werden!
Das Anfüttern ist auf ein Minimum zu beschränken. Max. 1 kg Körnerfutter bzw. Boilies pro Angler an einem Tag. Die Angeln müssen stets beaufsichtigt werden. Beim Fischfang darf kein Boot verwendet werden.
Das Angeln bei geschlossener Eisdecke (Eisangeln) ist nicht erlaubt.
Gefangene Fische sind waidgerecht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu behandeln. Der Verkauf gefangener Fische ist verboten!
Angeln während der Nachtzeit nur in Absprache mit dem Vorstand. Das Angeln mit Licht ist verboten. Den Kontrolleuren ist unaufgefordert der Mitgliedsausweis vorzulegen und die gefangenen Fische vorzuzeigen.
Die in Rheinland-Pfalz gültigen Fischereibestimmungen sind zu beachten. Die gesetzlichen Mindestmaße sind zu beachten, z. B.:
Das Angelgewässer ist sauber zu halten! Deshalb ist eigener und ggf. fremder Müll nach dem Angeln mitzunehmen. Diese Gewässerordnung ist von jedem Mitglied beim privaten Angeln am Heilbachsee mitzuführen!
Angelverbot:
Am Tage vor jedem Vereinsangeln (wie z.B. Königsfischen, s. Terminplan) bis zum Beginn dieses Angelns darf nicht geangelt werden. Nach dem Vereinsangeln darf an diesem Tage ebenfalls nicht mehr geangelt werden.
Gunderath, den 01.01.2014
Der Vorstand